

Wir beraten unsere Mandanten professionell und persönlich und legen in unserer Arbeit größten Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Unser Schwerpunkt liegt in allen Fragen rund um das Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Natürlich stehen wir unseren Mandanten auch als Ansprechpartner in allen anderen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Nah am Mandanten und seinen individuellen Themen bieten wir als Rechtsanwaltskanzlei umfassende und zuverlässige juristische Beratung für Privatpersonen und Unternehmen.
In unserer in Fulda ansässigen Rechtsanwaltskanzlei kümmern wir uns um sämtliche Aspekte der Nachlass- und Nachfolgeplanung wie etwa Testamente, Erb- und Eheverträge oder die Anpassung von Gesellschaftsverträgen. Wir klären kompetent und engagiert alle Angelegenheiten im Erbfall und bei der Testamentsvollstreckung.
Besonders in der Nachfolgeplanung müssen die Analyse der gegenwärtigen Situation und die vorausschauende Planung der Zukunft zu einer Entscheidung führen, die für alle Beteiligten tragfähig ist und Klarheit schafft. Als persönliche Berater vor Ort begleiten wir unsere Mandanten durch unterschiedliche Lebensphasen und verlieren dabei nie aus den Augen, dass gerade im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge sensible und persönliche Themen mit Fingerspitzengefühl und Empathie behandelt werden müssen.
„Beraten“ bedeutet für uns: Unsere Mandanten kennenlernen und herausarbeiten, was ihre privaten und/oder unternehmerischen Ziele sind. Diese Ziele setzen wir unter Berücksichtigung aller steuerlichen und rechtlichen Aspekte optimal für unsere Mandanten um. So kommen wir zu individuell perfekt angepassten Lösungen.
Die Anliegen unserer Mandanten stehen im Mittelpunkt unseres Tuns und werden von uns professionell und engagiert bearbeitet. Oft handelt es sich dabei um persönliche Fragestellungen, die sensible innerfamiliäre Themen berühren und daher ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Zeit erfordern. Eine kontinuierliche und verlässliche Begleitung durch alle Phasen des Lebens hinweg ist für uns selbstverständlich – als Ehepaar arbeiten wir stets vertraulich zusammen und können gemeinsam für und mit unseren Mandanten individuelle rechtliche Lösungen entwickeln.
Transparenz unseres Vorgehens und effiziente Bearbeitung der jeweiligen Anliegen unter Beachtung aller rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte sind für uns selbstverständliche Grundlagen unserer Beratungstätigkeit. Uns ist es wichtig, dass unsere Mandanten jederzeit über den Stand ihrer Beratung informiert sind – daher besprechen wir ausführlich alle erforderlichen Schritte und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Besonders im Bereich der Nachlass- und Nachfolgeplanung gilt es, zahlreiche Aspekte zu bedenken und erb-, gesellschafts- und steuerrechtlich optimal durchdachte Nachfolgeregelungen zu erarbeiten. Durch unsere Fokussierung auf das Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht decken wir das komplexe Gebiet der Nachfolgeplanung umfassend ab. Wir stehen unseren Mandanten durch eine rechtzeitige Nachlassregelung zur Seite. So werden belastende innerfamiliäre Streitigkeiten sowie Verluste bei der Vermögensübergabe vermieden. Ständige Fort- und Weiterbildung sind für uns selbstverständlich, ebenso wie der Austausch mit Kollegen.
Die Kanzlei wird von uns als Ehepaar geführt. Wir zeichnen uns daher gerade auch durch unser Selbstverständnis als Team aus. Eine vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit ist für uns selbstverständlich. Das geben wir an den Mandanten weiter.
Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht, Nachfolgeplanung einschließlich Auslandsbezug, internationale Erbfälle, Testamentsvollstreckungen, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und Gesellschaftsrecht
Dr. Markus Risse, geboren in Hamm (Westfalen), ist bereits seit seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Zulassung als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Steuerrecht tätig.
Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2009 war er bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht (Prof. Dr. Ralf P. Schenke) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 2012 bis 2014 absolvierte er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Bamberg, das er mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen erfolgreich abschloss.
Als angestellter Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, einer führenden international tätigen Wirtschaftskanzlei, konnte Dr. Markus Risse wertvolle Praxiserfahrungen im steuer-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Bereich sammeln und mit seiner Dissertation „Der Konzernbegriff der Zinsschranke − Systematik, Reichweite und Würdigung“ sein juristisches Fachwissen wissenschaftlich untermauern. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht, Nachfolgeplanung einschließlich Auslandsbezug, internationale Erbfälle, Testamentsvollstreckungen, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Dr. Markus Risse ist Vorstandsmitglied einer Familienstiftung und war wiederholt Dozent an der Hochschule Fulda.
Mitgliedschaften:
„Das Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“,
Der Betrieb (DB) 2009, 1957-1959 (zusammen mit Prof. Dr. Ralf P. Schenke).
„Konzerninterne share deals: Substanzwert des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG irrelevant“,
DB 2015, 1615-1620 (zusammen mit Dr. Achim Dannecker, Dr. Michael Rudolf).
„Die im Aufhebungsvertrag (versehentlich) abgetretene Rückdeckungsversicherung“,
DB 2016, 890-894 (zusammen mit Prof. Dr. Martin Diller).
„Der Konzernbegriff der Zinsschranke – Systematik, Reichweite und Würdigung“,
zugleich Dissertation, 2016.
Erbrecht, Nachfolgeplanung und Familienrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
Dr. Anna-Lena Strelitz-Risse, geboren in Fulda, schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Université de Lausanne (Schweiz) im Jahr 2010 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Von 2010 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Horst Dreier) tätig. In dieser Zeit entstand auch ihre Dissertation mit dem Thema „Das Zensuswahlrecht – Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung“. Im Anschluss an ihr Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Stationen in Fulda und Stuttgart von 2015 bis 2017 legte Dr. Anna-Lena Strelitz-Risse im Jahr 2017 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen erfolgreich ab und ist seitdem zugelassene Rechtsanwältin.
Dr. Anna-Lena Strelitz-Risse berät umfassend in den Bereichen Erb-, Familienrecht und Nachfolgeplanung. Ihre persönliche Verwurzelung im Landkreis Fulda ist die Basis ihres beruflichen und sozialen Netzwerks.
Mitgliedschaften:
„Das Zensuswahlrecht – Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung“, zugleich Dissertation, 2018.
Unsere Leistungen im Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht umfassen sämtliche Fragestellungen der Nachlass- und Nachfolgeplanung und die Beratung im Erbfall. Besonders bei der erbrechtlichen Beratung von Unternehmen stehen die steuerrechtlichen Auswirkungen der Nachfolgeplanung mit im Vordergrund.
Wir bieten vor Ort und mit klarem Fokus auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte professionelle Beratung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen an. Unser ganzheitlicher Ansatz und unsere enge Zusammenarbeit als Ehepaar garantieren unseren Mandanten eine persönliche und kontinuierliche Betreuung auf hohem fachlichen Niveau.
Unsere Beratung im Bereich der Nachfolgeplanung umfasst:
Unsere Beratung im Erbfall umfasst:
Unsere Beratung im Gesellschafts- und Steuerrecht umfasst:
In regelmäßigen Abständen informieren wir unsere Mandanten und alle Interessenten über Neuigkeiten aus der Kanzlei, rechtliche Grundlagen unserer Tätigkeitsschwerpunkte, wichtige Urteile und Gesetzesänderungen.
Beratung ist Vertrauen. Vertrauen Sie auf uns.
Dr. Risse & Dr. Strelitz-Risse
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