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Sep 04

Blogreihe: Typische Irrtümer im Erbrecht

Wie man mit eini­gen Rege­lun­gen Fall­stri­cke umschifft und Streit ums Erbe erfolg­reich verhindert

Vie­le Men­schen schie­ben es auf, sich mit dem eige­nen Tod aus­ein­an­der­zu­set­zen. Grund hier­für ist nicht nur, dass man sich mit der eige­nen End­lich­keit kon­fron­tie­ren müss­te, son­dern auch, dass gera­de im Erbrecht vie­le Irr­tü­mer nach wie vor weit ver­brei­tet sind. Im Gespräch hört man Sät­ze wie „Wir brau­chen kein Tes­ta­ment, bei uns ist alles klar“. Dass bedau­er­li­cher­wei­se in vie­len Fäl­len nicht alles so klar ist, zeigt sich lei­der oft erst dann, wenn der Erb­fall ein­ge­tre­ten ist und es zum Streit kommt.

Eine Blog­rei­he soll daher in loser Fol­ge eini­ge der ver­brei­te­ten Irr­tü­mer im Erbrecht auf­zei­gen. Die­se kön­nen häu­fig mit vor­aus­schau­en­den Rege­lun­gen und der rich­ti­gen Bera­tung erfolg­reich umschifft werden.

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