Nach einer etwa anderthalbjährigen intensiven Planungs- und Umsetzungsphase hat die zuständige Bezirksregierung Arnsberg in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern NRW eine unternehmenstragende Familienstiftung anerkannt. Zweck der Familienstiftung ist die Unternehmensnachfolge der Stifter und die Absicherung der nachfolgenden Generationen. Die jetzt anerkannte Familienstiftung ist eine sogenannte Hybridstiftung, bei der ein Teil des Stiftungsvermögens auf Dauer zu erhalten ist und das übrige Stiftungsvermögen bei Bedarf für die Stiftungszwecke verbaucht werden kann. Neben der Beratung der Mandanten im Rahmen von Strukturierung und Anerkennung der Familienstiftung hat die Kanzlei Dr. Risse & Dr. Strelitz-Risse die Mandanten auch umfassend steuerlich beraten und die Steuerfolgen der Stiftungsgründung mit den Finanzbehörden abgeklärt.
Die Kanzlei Dr. Risse & Dr. Strelitz-Risse berät umfassend im gesamten Stiftungsrecht, etwa bei der Erarbeitung von Stiftungskonzepten, bei der Vorbereitung und Anerkennung von Stiftungen und sich stellenden Rechts- und Steuerfragen bei bestehenden Stiftungen. Die Beratung deckt neben privatnützigen Stiftungen auch den gesamten Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts ab.
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